Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Gruppengröße

Die maximale Personenzahl bei gebuchten Veranstaltungen beträgt 8 Personen pro Stadtführer.

Stornobedingungen

Ein bereits bestätigter Auftrag kann nur schriftlich storniert werden. Bis 8 Tage vor der Veranstaltung ist eine Stornierung gegen eine Stornogebühr von max. 80 Euro möglich; ab 7 Tage vor der Veranstaltung ist der volle Betrag zu zahlen.
Dies gilt auch für Abweichungen von der ursprünglich gebuchten Veranstaltung.

Zahlungsbedingungen

Verspätung und Wartezeiten

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Veranstaltung vorab online bzw. per Kreditkarte, Paypal oder Überweisung zu bezahlen.

Der Stadtführer ist verpflichtet, 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf die Gruppe zu warten. Nach Ablauf dieser Zeit entfällt der Anspruch auf die Veranstaltung, wobei der vereinbarte Betrag vollständig vom Auftraggeber zu bezahlen ist.
Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste, kann die Veranstaltung um die verspätete Zeit verlängert werden, wenn es die Zeit des Stadtführers erlaubt. Ansonsten verkürzt sich die Veranstaltung um die Dauer der Wartezeit. (Errechnet sich das Entgelt aus der Wartezeit und der Veranstaltungszeit.)
Wird eine Veranstaltung auf Wunsch der Gruppe unterbrochen, besteht kein Anspruch auf eine zeitliche Verlängerung der Veranstaltung im Anschluss.

Aufsichtspflicht

Bei Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtsbedürftigen Personen übernimmt der Veranstalter nicht die Aufsichtspflicht. Diese verbleibt während der gesamten Veranstaltung beim Auftraggeber.

Abbruch einer Veranstaltung

Der Stadtführer ist berechtigt, eine Veranstaltung zu verweigern oder eine bereits begonnene Veranstaltung sofort abzubrechen, sofern sich einzelne Teilnehmer oder die gesamte Gruppe ungeachtet einer Ermahnung, in einem Maße unangemessen verhalten, dass eine sofortige Beendigung gerechtfertigt ist (z.B. persönliche Angriffe auf den Stadtführer). Der Anspruch auf Bezahlung bleibt in einem solchen Fall weiter bestehen.

Haftung

 

Schriftformerfordernis

Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Jeder Gast ist angehalten seine persönlichen Gegenstände bei den Stopps mitzuführen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für persönliche Dinge in den Autos. Eltern haften für ihre Kinder.

Alle Vereinbarungen müssen schriftlich (per E-Mail) getroffen werden.